Konferenzen
Die Vollversammlung findet zweimal jährlich statt. Die Entscheidungen werden dabei mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.
Die Mitglieder stellen Projekte und Themen vor, an denen sie arbeiten, holen sich Informationen von externen Referentinnen und Referenten und laden zur Zusammenarbeit ein.
Auch werden bei diesen Treffen Anträge zu gemeinsamen Aktionen gestellt. Es steht der Vollversammlung weiterhin frei Arbeitsgruppen zu verschiedensten Themenschwerpunkten zu bilden.
Der Inklusionsrat hat das Recht, ein Mitglied in den Landesbehindertenbeirat zu entsenden. Dieses Mitglied soll einen kontinuierlichen Informationsaustausch und -fluss zwischen dem Inklusionsrat und dem Landesbehindertenbeirat gewährleisten.