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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet Gleichberechtigung

Der Begriff der Barrierefreiheit

Artikel 21 der UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion erken­nt unter anderem das Recht von Men­schen mit Behinderungen an, sich Infor­ma­tio­nen und Gedankengut frei zu beschaf­fen, zu emp­fan­gen und weit­erzugeben. Dafür müssen diese Informationen barrierefrei sein.

Der Begriff der Barrierefreiheit ist in § 3 Satz 1 NBGG definiert: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowe andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Barrierefreie Informationstechnik

Die Schlichtungsstelle befasst sich ausschließlich mit barrierefreier Informationstechnik.

Die barrierefreie Informationstechnik umfasst viele Bereiche, die den Zugang zum Internet und andere digitale Anwendungen für alle Nutzerinnen und Nutzer zu ermöglichen. Der Begriff der barrierefreien Informationstechnik hat seinen Ursprung in der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1), auf denen auch die (niedersächsische) Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) fußt. Danach müssen Websites und mobile Anwendungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein, um sie barreirefrei zuägnglich zu machen. Diese vier Prinzipien werden von der WCAG 2.1 definiert:

  • wahrnehmbar = perceivable: Damit Inhalte für jeden wahrnehmbar sind, müssen Informationen auf mehreren Wegen zugänglich sein. Dies kann beispielsweise durch Vorlesefunktion von Texten umgesetzt werden. Es sollte bei Texten und Grafiken immer ausreichend Kontraste und die Möglichkeit der Skalierung vorhanden sein.
  • bedienbar = operable: Die Inhalte auf Websites müssen auf mehreren Wegen zu steuern sein. Es sollte beispielsweise eine Spracheingabe oder eine Tastaturbedienbarkeit eingerichtet werden.
  • verständlich = understandable: Die Inhalte müssen für jeden verständlich zugänglich sein. Daher müssen Inhalte zusätzlich sowohl in leichter Sprache vorhanden sein als auch in Gebärdensprache abrufbar sein.
  • robust = robust: Die Computerprogramme benötigen eine gewisse Stabilität für das Unterstützen assistiver Technologien.

Bedeutung von barrierefreier Informationstechnik

IT-Anwendungen sind weit verbreitet und sowohl im beruflichen als auch im privaten Alltag nicht mehr wegzudenken. Für viele Menschen – gerade mit Behinderungen – macht die Digitalisierung der Arbeitswelt die Teilhabe am Berufsleben einfacher. Menschen mit Behinderungen müssen das Internet wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihm interagieren können. Ein barrierefreies Internet ist aber nicht nur für Menschen mit Behinderungen von Vorteil. Es nützt auch allen anderen Nutzern, wenn im Alter die Sehstärke nachlässt oder wenn man wegen einer gebrochenen Hand die Webseiten über die Tastatur steuern muss.



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