Überwachungsstelle
beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
In Niedersachsen wurde eine Überwachungsstelle im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eingerichtet. Grundlage dafür ist § 9 c NBGG. Danach hat die Überwachungsstelle folgende Aufgaben:
- Periodische Überwachung der Internetseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen;
- Überwachung nach Beseitigung festgestellter Mängel und ggf. Beratung der öffentlichen Stelle;
- Förderung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen von Barrierefreiheitsanforderungen;
- Berichterstattung an das Land Niedersachsen;
- Unterstützung der Schlichtungsstelle als sachverständige Stelle.
Da in Niedersachsen sehr viele Webseiten und Apps unter die Prüfung fallen, werden nicht alle in jedem Jahr überprüft. Die EU hat vielmehr eine gewisse Anzahl an Prüfungen pro Einwohnerzahl vorgegeben. Diese liegt in Niedersachsen bei ca. 150 in den ersten zwei Jahren und bei ca. 200 in den Folgejahren.
Fragen zur Barrierefreiheit können hier gestellt werden: BarrierefreieIT@ms.niedersachsen.de.