Schlichtungsstelle
nach § 9 d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
Heutzutage sind IT-Anwendungen weit verbreitet und nicht mehr wegzudenken. Fast 10 % aller Einwohner Niedersachsens sind schwerbehindert (Grad der Behinderung über 50). Für viele Menschen – gerade mit Behinderungen – macht die Digitalisierung der Arbeitswelt die Teilhabe am Berufsleben einfacher. Dazu müssen jedoch die Websites, die Software und die Apps barrierefrei sein. Das bedeutet, dass solche IT-Anwendungen vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen zugänglich und bedienbar sein.
Wir wirken als neutrale, unparteiische und unabhängige Schlichtungsstelle auf die Durchsetzung einer digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen in Niedersachsen hin. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 9 d Nds. BGG.