Beiräte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es zwei Gremien, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Die gesetzliche Grundlage befindet sich in § 12 des NBGG.
Nds. Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen (NIR):
Gremium der Vorsitzenden von kommunalen Beiräten und den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
Nds. Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen (LBBR):
Gremium, welches den oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben unterstützt.