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Politik für Menschen mit Behinderungen

Das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Landes Niedersachsen setzt sich seit Jahrzehnten für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen ein. Diese Arbeit ist in höchstem Maße eine politische, nämlich eine behindertenpolitische Arbeit. Dabei gilt es stets die geltenden Rechte auf Seiten der Menschen mit Behinderungen zu beachten und Gesetze im Entstehungsprozess auf diesen Maßstab zu lenken.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Mit dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember soll das Bewusstsein für die Würde und Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Dabei ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von erheblicher Bedeutung.

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Rechte der Personen, die auf Grund einer Beeinträchtigung durch ihre Umwelt an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden können (siehe Artikel 1 UN-BRK). Beeinträchtigungen können in Form von körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnes-Beeinträchtigungen bestehen.

Mittlerweile ist diese Konvention in über 160 Staaten ratifiziert. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Übereinkommen am 26. März 2009 in Kraft getreten, wodurch alle Bundesländer Vertragspartner der UN-Behindertenrechtskonvention geworden sind. Es muss selbstverständlich werden, dass Menschen mit Behinderungen von Anfang an und wie alle Menschen in der Gesellschaft leben und am Arbeitsleben teilhaben. Inklusion wird so zum Menschenrecht. Das entspricht dem Leitgedanken der Behindertenbewegung: „Nichts über uns ohne uns!“

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