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„Die UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich umgesetzt werden“ – Treffen der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Annetraud Grote, hat anlässlich der 67. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen am 11. und 12. April 2024 in Stuttgart ihre Expertise einbringen können.

Ausgabejahr 2024
Datum 12.04.2024

Schwerpunktthema der Tagung war die Diskussion zum Stand nach 15 Jahren Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Mittelpunkt standen die Bereiche Wohnen, Gewaltschutz, Ablehnung von Zwang und die Sicherstellung von Partizipation auf allen staatlichen, politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Der Austausch war sehr konstruktiv, aus diesem sind die beigefügte Stuttgarter Erklärung „15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention – Endlich konsequente Umsetzung“ und die beigefügte Presseerklärung der Gastgebenden Landesbehindertenbeauftragten von Baden-Württemberg entstanden. Annetraud Grote unterstreicht die Forderungen nach einer tatkräftigen Umsetzung aller Artikel der UN-BRK mit zu hinterlegenden Fristen, in denen die Gesetzgeber ihren Pflichten zur Umsetzung des geltenden Menschenrechts endlich nachkommen. „Inklusion und Barrierefreiheit müssen auch in Niedersachsen vorangetrieben werden und sich an den Maßstäben der UN-BRK messen lassen“, so Annetraud Grote.

 

Hintergrund:

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. International ist es am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch Niedersachsen hat die UN-BRK am 24. Februar 2009 ratifiziert. Sie trat dann am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Sie ist geltendes Recht in Deutschland und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden.

 

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