Landkreis Cloppenburg
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Der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Cloppenburg ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig. Er ist weder weisungsbefugt, noch weisungsgebunden. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vertretung der Belange der Menschen mit Behinderung gegenüber der Verwaltung und dem Rat der Stadt Cloppenburg sowie Zusammenarbeit mit den anderen Stellen und Trägern, die sich mit der Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung beschäftigen.
- Der Beirat für Menschen mit Behinderung wirkt beratend bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Stadt Cloppenburg mit, die Menschen mit Behinderungen betreffen bzw. betreffen können. Er erarbeitet dazu Vorschläge und gibt Anregungen für die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen.
- Unterrichtung der Öffentlichkeit über die besonderen Belange im Umgang mit Menschen mit Behinderungen.
- Beratung und Vermittlung von Beratungen der Menschen mit Behinderungen in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Eine individuelle rechtliche Beratung ist nicht Aufgabe des Beirates.
- Im Übrigen bestimmt der Beirat für Menschen mit Behinderung im Rahmen seines Aufgabenbereiches seine Aufgaben und Tätigkeiten selbst.