Landkreis Rotenburg/Wümme
Ziel des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben zur Unterstützung bei der Verwirklichung dieses Zieles einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einzurichten.
Dies hat der Landkreis Rotenburg/Wümme im Jahr 2008 getan und per Satzung die Einrichtung eines Behindertenbeirates im Landkreis Rotenburg (Wümme) beschlossen. Dieser Beirat besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, die vom Kreistag zu Beginn einer neuen Legislaturperiode bestimmt werden.