Samtgemeinde Nenndorf
Der Behinderten- und Seniorenbeirat der Samtgemeinde Nenndorf versteht sich als legitime, politisch und weltanschaulich unabhängige Vertretung aller Menschen der Samtgemeinde Nenndorf mit Behinderung und aller älteren Bürger über 60 Jahre. Er vertritt die Belange der Menschen mit Behinderung und der Seniorinnen und Senioren gegenüber der Samtgemeinde Nenndorf, ihrer Mitgliedsgemeinden, sowie andere Institutionen und wirkt an der Willensbildung mit. Er berät den Samtgemeinderat und dessen Ausschüsse, Verwaltung und Verbände, sowie andere Träger von Behinderten- und Altenhilfemaßnahmen und unterbreitet entsprechende Vorschläge.