Landkreis Uelzen
Aufgabe des Beirates ist die Unterstützung des Landkreises Uelzen bei der Verwirklichung der Zielsetzung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Der Beirat ist unabhängig und insbesondere weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden.
Der Beirat besteht aus acht ordentlichen sowie zwei beratenden Mitgliedern.