LBB

Landkreis Lüneburg

1. Vorsitzender: Jörg Kohlstedt

Hier gelangen Sie zum Internetauftritt des Behindertenbeirates des Landkreises Lüneburg.

Der Behindertenbeirat Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat sich im Mai 2017 erneut konstituiert.

Vorsitzender ist Jörg Kohlstedt. Er ist Architekt und arbeitet bei der Deutschen Bahn als Projektmanager für Hochbauten. U.a. hat er den Messebahnhof Hannover-Laatzen, den Hundertwasserbahnhof in Uelzen und den Bahnhof Lübeck abgewickelt und dabei besonderes Augenmerk auch auf die behindertengerechte Erschließung und Nutzung gelegt. Aktuell ist er Vorsitzender des Betriebsrates der DB Engineering & Consulting.

Zweck des Behindertenbeirates ist es, die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern. Zudem wollen wir dazu beitragen, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben nach Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen und auf die Umsetzung von Barrierefreiheit in der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg, laut der UN–Behindertenrechtskonvention, hinzuwirken.

Ziele des Beirates sind:

  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung von Stadt und Gemeinden im Sinne des NBGG §12, Abs. 4
  • Größtmögliche Beteiligung von Menschen mit Behinderung, ihrer Verbände und Institutionen bei Fragen und Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit
  • Aufbau eines Netzwerkes von Ansprechpartnern zur Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderung
  • Bildung einer zentralen, kompetenten Anlaufstelle für Bürger und Verwaltung

Seit 1994 nimmt der Beirat seine Aufgabe als ‚Anwalt der Gleichbehandlung‘ wahr. Selbstbestimmung, Teilhabe und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung sind seine Ziele. Er vertritt die Belange von rund 20.000 betroffenen Menschen in der Region – das ist rund jeder Achte. Seit 2007 sind die Landkreise gem. §12 Abs. 4 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz gesetzlich verpflichtet, zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele des NBGG einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einzusetzen.

Ansprechpartner

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