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Bildung

Deutschland hat sich dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu verwirklichen, an dem Menschen mit Behinderungen vollständig und gleichberechtigt teilhaben können. Das bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer allgemeinen Schule vor Ort hat.

Eben­so soll der Zugang zur all­ge­meinen Hochschul­bil­dung, Beruf­saus­bil­dung, Erwach­se­nen­bil­dung und zu lebenslangem Ler­nen gle­ich­berechtigt mit anderen gewährleis­tet wer­den. 

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