Landkreis Osterholz
Ziel des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben zur Unterstützung bei der Verwirklichung dieses Zieles einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einzurichten.
Der Kreistag hat am 11.06.2008 die Satzung für den Kreisbehindertenbeirat beschlossen. Die konstituierende Sitzung fand am 11. Dezember 2008 statt. In durchschnittlich vier Sitzungen jährlich beschäftigt sich der Behindertenbeirat schwerpunktmäßig mit aktuellen Themen, die Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen von Interesse und Bedeutung sind.