Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert
In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung mit dem Sozialschutz-Paket I den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett diese Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Sie umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen.