Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit gem. § 9 b NBGG
Geltungsbereich dieser Erklärung
Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen optimiert ihre Website www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de im Einklang mit den niedersächsischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 ständig, um sie barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den rechtlichen Anforderungen
Diese Webseite ist mit den niedersächsischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung. Sie gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Downloads von vergangenen Veranstaltungen sind nicht barrierefrei. Als abgeschlossene Sachverhalte dienen sie als Archiv. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt oder schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
- Die Landkarte für die Darstellung der einzelnen Regiogruppen des Nds. Inklusionsrates von Menschen mit Behinderungen ist nicht barrierefrei. Sie finden diese Karte hier. Die Einteilung der Regiogruppen erfolgte willkürlich und ist nicht an geographische Grenzen gebunden. Deshalb ist eine barrierefreie Darstellung nicht möglich.
- Die Vorlesefunktion ist über den Readspeaker nicht vollständig barrierefrei.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website gestoßen sein, melden Sie diese Mängel gerne.
Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 141
30001 Hannover
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Telefon: 0511-120-4007 (-4008)
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 9 d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen.
Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 14130001 Hannover
Telefon: 0511-120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulares,
schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle möglich.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstellt am 05.07.2024 und basiert auf einer Selbstbewertung, Feedback und Kontaktangaben.